Kostenübernahme – Wer bezahlt?
Chiropraktische Behandlungen gehören in der Schweiz zu den Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Patientinnen und Patienten können grundsätzlich direkt eine anerkannte Chiropraktorin oder einen anerkannten Chiropraktor aufsuchen. Eine ärztliche Überweisung ist in der Regel nicht erforderlich.
Die Abrechnung erfolgt über die Grundversicherung. Franchise und Selbstbehalt werden wie bei anderen medizinischen Behandlungen berücksichtigt.
Bei Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modellen gelten die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags. Je nach Modell kann vor der Behandlung eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Hausarztpraxis, dem Gesundheitszentrum oder der telemedizinischen Beratungsstelle erforderlich sein.
Bei unfallbedingten Beschwerden kann die zuständige Unfallversicherung die Behandlungskosten übernehmen, sofern der Fall anerkannt ist. Bei anerkannten Unfällen werden die Heilkosten grundsätzlich ohne Franchise und Selbstbehalt vergütet.
Bei Fragen zur Versicherungsdeckung beraten wir Sie gerne vor der ersten Behandlung.