Kostenübernahme – Wer bezahlt?

Chiropraktische Behandlungen werden in der Schweiz als medizinische Leistung anerkannt.

Die Kosten werden in der Regel von der obligatorischen Grundversicherung sowie durch Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung übernommen.

Für eine chiropraktische Behandlung ist normalerweise keine ärztliche Überweisung erforderlich.

Bei Hausarzt- oder HMO-Modellen kann eine vorgängige Überweisung notwendig sein.